2023 verdoppelte sich die Zahl der „Gut zu wissen“-Betriebe, die auf 1.032 Standorten bzw. Ausgabestellen jährlich rund 79,3 Millionen Mahlzeiten ausgeben. Bereits seit 2018 setzen die AMA-Marketing und die Landwirtschaftskammer Österreich die Richtlinie „Transparente Herkunft in der Gemeinschaftsverpflegung“ mit der Initiative „Gut zu wissen“ um.

 

 

Die Partnerbetriebe verpflichten sich dabei freiwillig zur korrekten Angabe der Herkunft von Fleisch, Milch und Milchprodukten sowie der Herkunft und Haltungsform bei Ei und Eiprodukten. Die Richtlinie wird behördlich anerkannt und erfüllt auch die gesetzlichen Bestimmungen zur Herkunftskennzeichnung, die im September in Kraft getreten sind.

 

 

3,5 Millionen Mahlzeiten täglich außer Haus
Rund 3,5 Millionen Mahlzeiten wurden im Vorjahr täglich außer Haus konsumiert. Davon entfallen schätzungsweise 40 Prozent auf die Gemeinschaftsverpflegung, also die regelmäßige Verpflegung von Menschengruppen in Betrieben, Gesundheits- und Pflegeinstitutionen oder Bildungseinrichtungen. Der Rest verteilt sich laut HO Consulting/AMA-Marketing auf Gastronomie (35 %), Beherbergungsbetriebe (17 %) sowie Kaffeehäuser und die Kommunikationsgastronomie (8 %).

 

 

Verpflichtende Herkunftsangabe
Mit 1. September 2023 ist die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung österreichweit in Kraft getreten. Die Verordnung umfasst sämtliche Betriebskantinen sowie auch die Ausspeisungen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen.

Christina Mutenthaler-Sipek, Geschäftsführerin der AMA-Marketing dazu: „Die Partnerbetriebe können sich mit der Teilnahme auf ein etabliertes und anerkanntes Kennzeichnungssystem verlassen, das die gesetzlichen Anforderungen sogar übererfüllt, da unter anderem auch die Haltungsform von Legehennen mitberücksichtigt wird. Konkret bedeutet das, dass die behördliche Kontrolle entfallen kann, wenn ein Betrieb ein gültiges Zertifikat der LK Österreich hat.

 

 

„Weil uns die Transparenz am Teller wichtig ist, ist es erfreulich, dass ein erster Schritt in der gesetzlichen Herkunftskennzeichnung gesetzt ist und mit der Initiative „Gut zu wissen“ die Konsumentinnen und Konsumenten auf einen Blick sehen, woher die Lebensmittel kommen“, ergänzt Ferdinand Lembacher, Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich

„Seit Anfang 2023 haben sich über 500 Standorte mit ihren Ausgebestellen für die Richtlinie angemeldet. Aktuell nehmen insgesamt 1.032 Standorte bzw. Ausgabestellen daran teil“, freut sich Katharina Tidl, Marketingmanagerin in der LK Österreich und Verantwortliche für die Initiative „Gut zu wissen“. An diesen Standorten werden derzeit in Summe 79,3 Millionen Essensportionen pro Jahr ausgegeben. Das sind insgesamt rund 15 bis 20 Prozent aller Portionen, die in der Gemeinschaftsverpflegung verabreicht werden.

 

Fotos: LKÖ/L. Ruisz; Michael Sazel,