Die öffentliche Förderung von Medien und von Journalisten wird finanziell besser ausgestattet, die Kosten für sämtliche Medienkooperationen sind offenzulegen.

Dies sind zwei Punkte eines dreiteiligen Medienpakets, das am 5. Oktober 2022 den Ministerrat passierte und anschließend von Medienministerin Susanne Raab und Klubobfrau Sigried Maurer präsentiert wurde (siehe Foto). Die „Wiener Zeitung“ wird auf online und eine monatliche Printausgabe umgestellt.

 

Medienministerin Raab: Mit der Digitaltransformationsförderung und mit der neuen zusätzlichen Förderung soll der Medienstandort Österreich gesichert und gegenüber internationaler Konkurrenz gestärkt werden

 

Presseförderung erweitert
Die Transformation der Medien in das digitale Zeitalter wird bereits heuer mit einem zusätzlich eingerichteten Fonds gefördert. Dafür ist noch 2022 ein Betrag von 54 Mio. Euro vorgesehen. Die bestehende Presseförderung ist jährlich mit neun Mio. Euro dotiert und wird um einen neuen 20 Mio. Euro-Topf erweitert. Diese neue Förderung für Medienunternehmen wird anhand von fünf Kategorien vergeben:

Totale Transparenz bei Inseraten
Die öffentliche Hand vergibt nicht nur direkte Medien- und Presseförderungen, sondern auch Inserate. Diese dienen, etwa mit Informationen zu Gesundheit und Impfung in der Pandemie, einem legitimen Informationsbedürfnis, so Raab. Der Einsatz öffentlicher Gelder für Inserate „muss einsehbar sein und transparent erfolgen“, erklärte Raab weiter.

Die geltende Transparenzregelung weise Lücken auf, diese werden nun – nach zehnjähriger Geltung des Gesetzes – geschlossen. Künftig müssen sämtliche Einschaltungen an die Behörde gemeldet werden, nicht lediglich jene in Periodika und ab 5.000 Euro. Zudem werden weitere Regeln eingeführt, denn „je mehr Steuergeld eingesetzt wird, desto mehr Nachweispflichten sind zu erbringen“. Für Kampagnen mit einem Volumen von mehr als 150.000 Euro ist ein Transparenzbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Für Kampagnen über 750.000 Euro ist eine zusätzliche Wirkungsanalyse vorzunehmen.

Wiener Zeitung – Von Print zu Online
Der dritte Teil des Medienpakets betrifft die „Wiener Zeitung“, die ihre Kosten weitgehend aus den Erlösen für die gesetzlichen Pflichtveröffentlichungen (im Amtsblatt) deckte. In Umsetzung einer EU-Richtlinie werden diese Veröffentlichungspflichten in der Printausgabe abgeschafft. Die Zeitung soll künftig online erscheinen, allerdings mit einer monatlichen Print-Ausgabe. Das Medienunternehmen wird zudem als Weiterbildungsinstitut für Journalismus ausgebaut.

Hier alle Details zum Download: Medieninfo Medienförderung

Quellen: BKA, Zur Sache

Fotos: Christopher Dunker