Seit 1. September 2023 gilt in der Gemeinschaftsverpflegung die Verordnung zur verpflichtenden Herkunftsangabe von Speisen, die Fleisch, Milch und Eier enthalten.
Die Verordnung gilt für alle Großküchen und Kantinen, unabhängig ob öffentlich oder privat und umfasst damit sowohl sämtliche Betriebskantinen als auch die Ausspeisungen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen. Gleichzeitig kommt es zu strengeren Regeln in der gesamten Gastronomie: Wer mit der Herkunft von Produkten wirbt, muss das gegenüber den Lebensmittelbehörden der Länder auch belegen können. „Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ist ein Meilenstein nach jahrelangen Debatten“, sind sich die zuständigen Minister für Landwirtschaft, Norbert Totschnig, und für Konsument:innenschutz, Johannes Rauch, einig. An die 2,2 Mio. Portionen werden täglich in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen oder Betriebskantinen ausgegeben. Insgesamt werden in Österreich rund 3,5 Mio. Speisen täglich außer Haus konsumiert.
Download: AIZ-Meldung-Herkunftskennzeichung
Gut zu Wissen: Einfache Umsetzung
Mit der „Gut zu wissen“-Initiative der LK Österreich, die bereits 2016 ins Leben gerufen worden ist, können nun die Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe, wie z.B. in Kindergärten, Schulen, Pflegeinrichtungen oder Betriebskantinen gemäß der Verordnung transparent über die Herkunft von Fleisch, Milch und Milchprodukte sowie Eier und die Haltungsformen der Legehennen informieren und ihren Gästen damit Klarheit und Sicherheit geben. Die „Gut zu wissen“-Initiative bietet daher diesen Betrieben eine möglichst einfache Umsetzung der neuen gesetzlichen Verpflichtung an.
Gut zu wissen: 921 Betriebe, 71,2 Millionen Portionen
Derzeit nehmen österreichweit 921 Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe (inklusive ihrer Standorte) an der Initiative „Gut zu wissen“ teil. Das ist bereits knapp ein Drittel aller Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen Österreichs.
Konkret bedeutet das, dass aktuell bei 71,2 Mio. Essensportionen jährlich die Herkunft von Fleisch, Milch und Milchprodukten, Eiern und Eiprodukten sowie die Haltungsform der Legehennen mit dem „Gut zu wissen“ Herkunftskennzeichnungskontrollsystem transparent ausgelobt wird.
LK Österreich: Mit Initiative Zeichen setzen
LK Österreich-Expertin Mag. Katharina Tidl beschreibt die Beweggründe der bäuerlichen Interessenvertretung, diese Initiative ins Leben zu rufen, so: „Die Komplexität unseres Tagesablaufes erfordert immer häufiger, außer Haus zu essen, sei‘s im Kindergarten, in der Mensa, in der Kantine oder über Catering etc. Dabei war es bis jetzt schwer bis gar nicht erkennbar, woher die Zutaten für die Mahlzeiten, im Besonderen Eier, Fleisch sowie Milch und Milchprodukte kommen. Mit der Initiative „Gut zu wissen, wo unser Essen herkommt“ haben wir ein Zeichen gesetzt, um für jeden die Herkunft auf einen Blick einfach und klar erkennbar zu machen. Diese Initiative gibt den Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit, ihr Essen nach Herkunft und Qualität zu wählen.“
Wie macht’s die Schweiz?
Das Vorbild für die Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch in der Verpflegungs-Gastronomie war für die LK Österreich die Schweiz. Seit 1996 gibt es dort für die Außer-Haus-Verpflegung eine verpflichtende Kennzeichnung, die einfach und unbürokratisch funktioniert. Seit 2003 muss auch das Herkunftsland sowie die Haltungsform von Eiern angegeben werden.
Fotos: Gut zu Wissen, LKÖ/L. Ruisz